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Stellenausschreibung

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Stellenausschreibung Bürgermeister / Bürgermeisterin

Dipperz

Das Tor zur Rhön – stadtnah – mitten im Grünen

In der Gemeinde Dipperz Kreis Fulda, ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Gemeinde Dipperz besteht aus acht Ortsteilen mit aktuell rund 3.800 Einwohnern (Stand: 30.06.2026).

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 15. November 2026 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Dipperz für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 29. November 2026 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt. Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters endet am 30.04.2027.

Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 16 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht vom Wahlrecht nach §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ausgeschlossen sind.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen, die das Unterschriftsprivileg nach § 45 KWG nicht in Anspruch nehmen können, sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen Unterstützungsunterschriften von 30 Wahlberechtigten vorlegen. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 07. September 2026 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen amtlichen Vordrucke erhältlich. Diese können auch im Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 07. September 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Die Gemeindevertretung besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

BLGD: 8 Sitze, CDU: 6 Sitze, SPD: 1 Sitz.

Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbundene Stellenausschreibung ist am 05.08.2026 im Amtsblatt „Dipperzer Nachrichten“ der Gemeinde Dipperz öffentlich bekannt gemacht worden. Sie kann auch auf der Internetseite www.dipperz.de eingesehen und unter der oben genannten Anschrift bei dem Wahlleiter angefordert werden.

Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Dipperz

gez. Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

    Gemeindeverwaltung Dipperz | Am Dorfbrunnen 2 | 36160 Dipperz | Tel.: (06657) 96 33-0 | Fax: (06657) 96 33-40 | info@dipperz.de