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Rauchwarnmelder können Leben retten

Rauchwarnmelder in Wohnungen ? seit 1. Juli 2005 in Hessen gesetzlich geregelt

Der Hessische Landtag hat mit einer Änderung der Hessischen Bauordnung vom 20.06.2005 bestimmt, dass Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen waren bis zum 31.12.2014 entsprechend auszustatten.

Diese neue gesetzliche Verpflichtung wird damit begründet, dass in Deutschland jährlich ca. 500 Menschen bei Bränden ums Leben kommen. Hauptursache sei der Erstickungstod durch giftige Gase im Brandrauch bei Bränden im häuslichen Bereich. Der Rauch werde im Schlaf nicht wahrgenommen und führe dann zum Erstickungstod. Doch jeder kann sich und seine Familie auf einfache Weise schützen, indem er Rauchwarnmelder in seiner Wohnung installiert. Entsprechende Systeme sind inzwischen kostengünstig zu erwerben und leicht zu installieren. Sie bieten Schutz über viele Jahre. Nur die Batterie muss von Zeit zu Zeit gewechselt werden.

Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern hätten zeigt, dass die regelmäßige Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern zu einer erheblichen Reduzierung der Todesfälle führe. Bisher erfolgte die Installation von Rauchmeldern in Deutschland auf freiwilliger Basis und lag in der eigenen Entscheidung der Einzelnen, ob er sich auf diese Weise schützen will.

Informations- und Aufklärungskampagnen hätten in den letzten Jahren jedoch nur zu einer geringen Steigerung der Anzahl an installierten Rauchwarnmeldern geführt. Es wird geschätzt, dass derzeit nur ca. 8 bis 10 v. H. der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind.

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