06657-9633-0  Am Dorfbrunnen 2 | 36160 Dipperz

Verwaltung, Ämter, Einrichtungen

Telefonnummern und Email

Amt

Name

Telefon
Vorwahl: 06657

E-Mail

Vermittlung / Zentrale

 

96 33-0

info@dipperz.de

Bürgermeister

Herr Klaus-Dieter Vogler

96 33-11

kdvogler@dipperz.de

Allgemeine Verwaltung, Einwohnermeldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Standesamt

Frau Andrea Schäfer
Frau Gerlinde Storch

96 33-14
96 33-15

aschaefer@dipperz.de
gstorch@dipperz.de

Abfallbeseitigung, Brandschutz, Versicherungsangelegenheiten, Fremdenverkehr, Friedhofsverwaltung

Herr Simon Weber

96 33-12

sweber@dipperz.de

Bauverwaltung

Bau- und Liegenschaftsverwaltung / Hochbau / Bauplanung / Bauantragsbearbeitung / Grundstücksangelegenheiten

Herr Alexander Seng

96 33-23

aseng@dipperz.de

Tiefbau / Wirtschaftswege / Gewässer / Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

Herr Lothar Storch

96 33-22

lstorch@dipperz.de

Vorzimmer Bauamt / Vorzimmer Bürgermeister

Frau Kathrin Schober

96 33-10

kschober@dipperz.de

Gemeindekasse, Steueramt

Herr Hermann-Josef Weber
Frau Simone Leibold

96 33-13
96 33-16

hjweber@dipperz.de
sleibold@dipperz.de

Sachbearbeiterin Kindertagesstätten

Frau Alexandra Mans

96 33-10

amans@dipperz.de

Gruppenwasserwerk "Vorderrhön"

Frau Barbara Walter

96 33-16

bwalter@dipperz.de

Telefax

 

96 33-40

 

Kindertagesstätten

     

Kita Hand in Hand

Leitung:
Frau Nicole Etzel

96 33-60

handinhand@dipperz.de

Kita Rhönzwerge

Leitung:
Frau Elena Krick

96 33-70

rhoenzwerge@dipperz.de

Kita Wirbelwind

Leitung:
Frau Birgit Halbleib

96 33-80

wirbelwind@dipperz.de

Anmeldung zur Eheschließung

Heiraten kann man grundsätzlich vor jedem Standesbeamten in Deutschland. Die Anmeldung zur Eheschließung wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich deswegen persönlich beim Standesamt...

-wenn Sie nicht zum ersten Mal heiraten
-wenn einer von Ihnen nicht im Bundesgebiet geboren ist
-wenn Sie unterschiedlicher Nationalität sind

Sind Sie beide volljährig, waren bisher noch nie verheiratet und deutsche Staatsangehörige, dann sind normalerweise folgende Unterlagen ausreichend:

-gültiger Personalausweis oder Reisepass
-aktuelle Aufenthaltsbescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde
-aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Ihres Geburtsortes

In einigen Fällen, z. B. bei Ausländerbeteiligung, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich daher, am besten immer vorher telefonisch bei dem zuständigen Standesamt nachzufragen.

Trauen Sie sich am Wochenende

Als besonderen Service bietet das Standesamt Dipperz auf Wunsch auch standesamtliche Trauungen außerhalb der regulären Sprechzeiten an.
Ausführliche Informationen erteilen Frau Storch, Tel.: (06657) 96 33-15, Frau Schäfer (06657) 96 33-14 und Herr Weber (06657) 9633-12.

Was ist ein Schiedsmann?

Ein Schiedsmann ist ein Inhaber eines öffentlichen Ehrenamtes, dem die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt. In den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern ist der Schiedsmann die Vergleichsbehörde bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung. Der Sühneversuch beim Schiedsmann ist bei diesen Straftaten vorgeschrieben. Die Privatklage ist erst zulässig, wenn der Kläger eine Bescheinigung darüber vorlegt, dass der Sühneversuch erfolglos geblieben ist. Im bürgerlichen Recht kann der Schiedsmann nach den Schiedsmannsordnungen der Länder bei vermögensrechtlichen Ansprüchen tätig werden; von dieser Möglichkeit wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht. Es wird ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Schiedsperson

Daniel Siewert
Weberstraße 24
36160 Dipperz

Tel.: (06657) 6094325

stellvertretende Schiedsperson

Patrick Kümmel
Eichbergstraße 40
36160 Dipperz

Tel.: 0152 33836013
(Termine nach telefonischer Vereinbarung!)

Dem Ortsgericht obliegen nach dem Ortsgerichtsgesetz vielfältige Aufgaben, u.a.:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht

  • Sicherung des Nachlasses

  • Mitwirkung des Ortsgerichts bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstückgrenzen

  • Schätzungen von Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück

Ortsgerichtsvorsteher

Bernhard Schramm
Kohlgrunder Straße 2
36160 Dipperz
Tel.: 06657 / 1216

1. Vertreter

Andreas Reichel
Bodeller Str. 1
36160 Dipperz

2. Vertreter

Klaus Hirsch
Milseburgstr. 6
36160 Dipperz

Schöffen

Mario Siegfried Kremser
Akazienweg 2
36160 Dipperz

Winfried Schäfer
Külos 1
36160 Dipperz

Gemeindeverwaltung Dipperz | Am Dorfbrunnen 2 | 36160 Dipperz | Tel.: (06657) 96 33-0 | Fax: (06657) 96 33-40 | info@dipperz.de