Verwaltung, Ämter, Einrichtungen
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Telefonnummern und Email
Amt |
Name |
Telefon |
|
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Vermittlung / Zentrale |
96 33-0 | ||
Bürgermeister |
Herr Klaus-Dieter Vogler |
96 33-11 | |
Allgemeine Verwaltung, Einwohnermeldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Standesamt |
Frau Andrea Schäfer |
96 33-14 | |
Abfallbeseitigung, Brandschutz, Versicherungsangelegenheiten, Fremdenverkehr, Friedhofsverwaltung |
Herr Simon Weber |
96 33-12 | |
Bauverwaltung | |||
Bau- und Liegenschaftsverwaltung / Hochbau / Bauplanung / Bauantragsbearbeitung / Grundstücksangelegenheiten |
Herr Alexander Seng |
96 33-23 | |
Tiefbau / Wirtschaftswege / Gewässer / Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung |
Herr Lothar Storch |
96 33-22 | |
Vorzimmer Bauamt / Vorzimmer Bürgermeister |
Frau Kathrin Schober |
96 33-10 | |
Gemeindekasse, Steueramt |
Herr Hermann-Josef Weber |
96 33-13 | |
Sachbearbeiterin Kindertagesstätten |
Frau Alexandra Mans |
96 33-10 | |
Gruppenwasserwerk "Vorderrhön" |
Frau Barbara Walter |
96 33-16 | |
Telefax |
96 33-40 | ||
Kindertagesstätten | |||
Kita Hand in Hand |
Leitung: |
96 33-60 | |
Kita Rhönzwerge |
Leitung: |
96 33-70 | |
Kita Wirbelwind |
Leitung: |
96 33-80 |
Anmeldung zur Eheschließung
Heiraten kann man grundsätzlich vor jedem Standesbeamten in Deutschland. Die Anmeldung zur Eheschließung wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich deswegen persönlich beim Standesamt...
-wenn Sie nicht zum ersten Mal heiraten
-wenn einer von Ihnen nicht im Bundesgebiet geboren ist
-wenn Sie unterschiedlicher Nationalität sind
Sind Sie beide volljährig, waren bisher noch nie verheiratet und deutsche Staatsangehörige, dann sind normalerweise folgende Unterlagen ausreichend:
-gültiger Personalausweis oder Reisepass
-aktuelle Aufenthaltsbescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde
-aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Ihres Geburtsortes
In einigen Fällen, z. B. bei Ausländerbeteiligung, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich daher, am besten immer vorher telefonisch bei dem zuständigen Standesamt nachzufragen.
Was ist ein Schiedsmann?
Ein Schiedsmann ist ein Inhaber eines öffentlichen Ehrenamtes, dem die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt. In den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern ist der Schiedsmann die Vergleichsbehörde bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung. Der Sühneversuch beim Schiedsmann ist bei diesen Straftaten vorgeschrieben. Die Privatklage ist erst zulässig, wenn der Kläger eine Bescheinigung darüber vorlegt, dass der Sühneversuch erfolglos geblieben ist. Im bürgerlichen Recht kann der Schiedsmann nach den Schiedsmannsordnungen der Länder bei vermögensrechtlichen Ansprüchen tätig werden; von dieser Möglichkeit wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht. Es wird ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.