Reisepass / Expressreisepass (ePass 3.0)
Information
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Reisepässe können für Personen jeden Alters ausgestellt werden.
Der Reisepass muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen notwendig. Es ist auch möglich, dass ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung unterschreibt und der andere bei der Abholung.
Es stehen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
Expresspass: Wenn Sie Ihren Reisepass besonders schnell benötigen, können wir für Sie einen Expresspass beantragen, der nach ca. 4 Arbeitstagen fertiggestellt ist.
vorl. Reisepass: Ebenso ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser kann sofort ausgestellt werden und ist bis zu einem Jahr gültig (nicht für die USA). Bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss die Dringlichkeit deutlich gemacht werden.
48-Seiten-Pass: Falls Sie sehr viele Länder bereisen, kann auch ein Reisepass ausgestellt werden, der 48 Seiten für Visavermerke enthält.
Die Herstellung der Reisepässe dauert aktuell ca. 4 Wochen (Expresspass 4 Arbeitstage).
Für Fragen stehen Ihnen Frau Schäfer und Frau Storch vom Passamt gerne zur Verfügung (06657/9633-0).
Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen erhalten sie bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Erforderliche Unterlagen
Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass
Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
Bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Sorgeberechtigten notwendig. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist die Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen notwendig.
Ein aktuelles digitales Lichtbild (biometrisch)
(Das biometrische Lichtbild darf ausschließlich nur durch einen zertifizierten Dienstleister elektronisch gefertigt werden, von dem im Anschluss das Lichtbild durch ein sicheres Verfahren an das Passamt zu übermitteln ist. Der Foto-Dienstleister lädt das erstellte Lichtbild in eine zertifizierte Cloud, von der die Passbehörde ihr Lichtbild mittels des Ihnen ausgehändigten QR-Codes herunterladen und in den Antrag einbinden kann.Das Lichtbild kann in der Passbehörde über ein Lichtbildaufnahmegerät (BiometricGo) erstellt werden.
Die Geburtsurkunde des Kindes (nur mitbringen, wenn das vorherige Ausweisdokument nicht von der Gemeinde Dipperz ausgestellt war)
Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben.
Für Kinder ab dem vollendenten 6. Lebensjahr ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig.
Zusammen mit der Zustimmungserklärung muss auch der Personalausweis oder Reisepass beider Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist auch ausreichend.
Bei einem sorgeberechtigten Elternteil ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bzw. der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes vorzulegen.
