Personalausweis
Information
Ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht.
Der Ausweis muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Dipperz gemeldet sind, vom Passamt der Gemeinde Dipperz ausgestellt. Bei Minderjährigen ist in der Regel die Identifikation durch ein anwesendes Elternteil oder einen Sorgeberechtigten notwendig.
Die Bearbeitungszeit dauert 2 - 3 Wochen. Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre ausgestellt.
In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird, und bis zu 3 Monate gültig ist.
Für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten Sie aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Alle Personalausweise verfügen über Onlineausweisfunktionen, die nicht deaktiviert werden können.
Weitere Infos finden Sie hier:
Personalausweisportal
Gebühren
Antragstellende Person unter 24 Jahren : 27,60 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Lichtbildaufnahme: 6,00 Euro
Erforderliche Unterlagen
Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass
Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
Bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Sorgeberechtigten notwendig. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist die Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen notwendig.
Ein aktuelles digitales Lichtbild (biometrisch)
(Das biometrische Lichtbild darf ausschließlich nur durch einen zertifizierten Dienstleister elektronisch gefertigt werden, von dem im Anschluss das Lichtbild durch ein sicheres Verfahren an das Passamt zu übermitteln ist. Der Foto-Dienstleister lädt das erstellte Lichtbild in eine zertifizierte Cloud, von der die Passbehörde ihr Lichtbild mittels des Ihnen ausgehändigten QR-Codes herunterladen und in den Antrag einbinden kann.Das Lichtbild kann in der Passbehörde über ein Lichtbildaufnahmegerät (BiometricGo) erstellt werden.
Die Geburtsurkunde des Kindes (nur mitbringen, wenn das vorherige Ausweisdokument nicht von der Gemeinde Dipperz ausgestellt war)
Bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss die Dringlichkeit deutlich gemacht werden.
Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben.
Für Kinder ab dem vollendenten 6. Lebensjahr ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig.
Zusammen mit der Zustimmungserklärung muss auch der Personalausweis oder Reisepass beider Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist auch ausreichend.
Bei einem sorgeberechtigten Elternteil ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bzw. der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes vorzulegen.
Für Fragen stehen ihnen Frau Schäfer und Frau Storch vom Passamt gerne zur Verfügung (06657 / 9633-0).
