Hinweise der örtlichen Verkehrs- und Ordnungsbehörde zu § 12 StVO
Parken auf Gehwegen: Ist nach der StVO grundsätzlich nicht zulässig und ein Bußgeldtatbestand
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer sich an diese Regeln zu halten, die immer wieder zu Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung führen.
Andernfalls sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte und ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister und örtliche Verkehrs- und Ordnungsbehörde